Der Zensus 2022 kommt – Haufe unterstützt Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen mit Beratung und Software

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Anders als bei der Volkszählung, bei der lediglich ein Teil der Bevölkerung befragt wird, sind bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) alle Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden und Wohnungen verpflichtet, Angaben zu machen. Dafür müssen sie Daten zu ihren Objekten sowie Informationen der Behörden zusammenstellen.

Weitreichende Änderungen gegenüber dem Zensus 2011

Erstmals sind alle Befragten verpflichtet, ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Dabei ist auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu berücksichtigen, die seit 2018 gilt. Neu in den Erhebungsbogen aufgenommen wurden Fragen nach Energieträgern (z.B. Öl oder Gas), Nettokaltmieten sowie Dauer und Gründe für Wohnraumleerstand. Damit kommen auf viele Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen zusätzliche Aufgaben bei der Ermittlung dieser Daten zu. Susanne Vieker, Geschäftsleiterin und Prokuristin der Haufe-Lexware Real Estate AG, betont: „Je nachdem, wo und in welcher Form die Daten vorliegen, kann der Aufwand für das Zusammenstellen der Informationen beträchtlich ausfallen.“

Zensus-Tools für automatische Daten aus der ERP-Software

Für die Gebäude- und Wohnungszählung bietet Haufe verschiedene Lösungen an, beispielsweise ein spezialisiertes Zusatzmodul, passgenau zu den ERP-Lösungen Haufe PowerHaus und Haufe wowinex. Es unterstützt sowohl Immobilienverwaltungen als auch Wohnungsunternehmen, die bereits mit einem Haufe ERP-System arbeiten, bei allen anstehenden Aufgaben. Die geforderten Daten werden in automatisierter Form aus dem ERP-System gezogen und verlässlich sowie fehlerfrei zusammengestellt. Anwender:innen des Cloud-ERP’s Haufe axera können eine integrierte Software-Funktion nutzen.

„Das spart Zeit und stellt sicher, dass alle Daten für die Übermittlung auf dem aktuellen Stand sowie DSGVO-konform übertragen sind“, hebt Susanne Vieker hervor. Auf Knopfdruck wird eine Liste mit allen Daten exportiert, die genau den Anforderungen des Gesetzgebers entspricht. Ein kurzer prüfender Blick vor dem Versand genügt.

Unterstützung bei allen Zensus-Mitwirkungspflichten

Haufe steht Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen beim Zusammentragen der umfangreichen Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand bis hin zur anschließenden Meldung und dem Hochladen der Daten unterstützend zur Seite. Für die zu erstellende Gebäude- und Wohnungszählungs-Liste ist es möglich, dass Berater:innen des Unternehmens die aktualisierten Bestandsdaten aufbereiten. Sie achten auf alle Pflichtfelder und die Korrektheit der Einträge, wie in der offiziellen Datensatzbeschreibung gefordert.

Beratungspersonal erheblich ausgebaut

Der Bedarf und die Nachfrage nach umfassenden Beratungs- und Dienstleistungen sind bei Haufe in der Coronapandemie deutlich gestiegen. Als Antwort auf das große Interesse wurde das Personal im immobilienwirtschaftlichen Consulting seit Juli 2021 um über 35 Prozent aufgestockt.

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